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Vorstellung unserer Einrichtung
Pädagogische und konzeptionelle Inhalte
Kinder u. 3 Jahren
Kinder ab 3 Jahren
Zusammenarbeit
Vorstellung unserer
pädagogischen Arbeit
Was der Gesetzgeber sagt
Sonstiges
08.09.2010
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Wer hier drin ist, kommt gross raus
Vorstellung unserer pädagogischen Arbeit ( Teil 2 )
Zusammenarbeit mit der Grundschule
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Kindertageseinrichtungen arbeiten mit
der Schule in Wahrnehmung einer gemeinsamen Verantwortung
für die beständige Förderung des Kindes
und seinen Übergang in die Grundschule zusammen.
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Zur Gestaltung des Übergangs vom
Elementar- in den Primarbereich gehören neben der
intensiven Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung
durch die Kindertageseinrichtung insbesondere
- eine kontinuierliche gegenseitige Information
über die Bildungsinhalte, -methoden und -
konzepte in beiden Institutionen,
- regelmäßige gegenseitige Hospitationen,
- die Benennung fester Ansprechpersonen in beiden
Institutionen,
- gemeinsame Informationsveranstaltungen für
die Eltern,
- gemeinsame Konferenzen zur Gestaltung des Übergangs
in die Grundschule,
- gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
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Bei der Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtung
und Schule ist die Erhebung und Speicherung personenbezogener
Daten der Kinder zulässig, soweit dies für die
Gestaltung des Übergangs zur Grundschule erforderlich
ist oder soweit diese Daten aufgrund der Zusammenarbeit,
beispielsweise auch im Rahmen einer Hospitation, für
die Beteiligten unmittelbar und offenkundig wahrnehmbar
sind. Eine darüber hinausgehende Datenver-arbeitung
ist nur aufgrund besonderer Rechtsvorschrift oder mit
Einwilligung der Eltern möglich.
Vernetzung von Kindertageseinrichtungen
Die gesamte Arbeit im Kindergarten muss von der Einsicht geleitet
sein, dass das Spiel die dem frühen Kindesalter entsprechende
Lebens- und Verstehensform ist. Indem der Kindergarten für
das Kind eine besonders anregungsreiche und ausgewogene Spielumwelt
bereitstellt, bahnt er eine allseitige Förderung des Kindes
an.
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