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Vorstellung unserer Einrichtung
Pädagogische und konzeptionelle Inhalte
Kinder u. 3 Jahren
Kinder ab 3 Jahren
Zusammenarbeit
Vorstellung unserer
pädagogischen Arbeit
Was der Gesetzgeber sagt
Sonstiges
10.03.2010
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Wer hier drin ist, kommt gross raus
Vorstellung unserer pädagogischen Arbeit
Was der Gesetzgeber sagt
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Der Kindergarten hat
einen eigenen Bildungsauftrag, der durch das Kinderbildungsgesetz
( KiBiz)
und das Statut Bistum Aachen vorgegeben
ist. |
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Katholische
Tageseinrichtungen für Kinder erfüllen Erziehungs-
und Bildungsaufgaben auf der Grundlage des katholischen
Glaubens. |
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Die
Träger arbeiten ständig und aufgeschlossen mit den
Erziehungsberechtigten und dem pädagogischen Personal
zusammen, um die Erziehung in der Familie kindgerecht
und familienbezogen zu ergänzen. Dabei soll auch die
gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter
Kinder berücksichtigt werden. Sie verwirklichen im
Rat der Tageseinrichtung die gemeinsame Verantwortung
unbeschadet der sonstwie gegebenen Rechte und Pflichten
des Trägers. |
Die Förderung der
Persönlichkeitsentwicklung sowie die Beratung und Information
der Erziehungsberechtigten sind Bestandteile des gesetzlich festgelegten
Auftrags der Kindergärten.
Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit,
Sprachförderung
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Tageseinrichtungen führen
die Bildungs- und Erziehungsarbeit nach einem eigenen
träger- oder einrichtungsspezifischen Bildungs-,
Förderungs- und Erziehungskonzept durch. |
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Die Bildungs- und Erziehungsarbeit
zielt darauf ab, das Kind in seiner Entwicklung zu
einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit zu fördern, es zu Verantwortungs-bereitschaft,
Gemeinsinn und Toleranz zu befähigen, seine interkulturelle
Kompetenz zu stärken, die Herausbildung kultureller
Fähigkeiten zu ermöglichen und die Aneignung
von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen
zu unterstützen. |
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Die Kinder wirken bei der Gestaltung
des Alltags in der Kindertageseinrichtung ihrem Alter
und ihren Bedürfnissen entsprechend mit. |
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Die Entwicklung des Kindes soll kontinuierlich
beobachtet und dokumentiert werden. Die Bildungsdokumentation
setzt die schriftliche Zustimmung der Eltern voraus. |
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Zur Erfüllung des Bildungs-
und Erziehungsauftrages gehört die kontinuierliche
Förderung der Sprachentwicklung des Kindes. Das
Bildungs- und Erziehungskonzept nach Absatz 1 muss
Ausführungen zur Sprachförderung enthalten,
die Bildungsdokumentation muss die Sprachförderung
und die sprachliche Entwicklung des Kindes aufzeigen.
Verfügt ein Kind nicht in altersgemäß
üblichem Umfang über deutsche Sprachkenntnisse,
hat die Tages-einrichtung dafür Sorge zu tragen,
dass es eine zusätzlicheSprachförderung
erhält. Soweit ein Kind an zusätzlichen
Sprachfördermaßnahmen in der Tageseinrichtung
teilnimmt, hat die Tageseinrichtung die Teilnahme
zu bescheinigen. |
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