Vorstellung unserer Einrichtung
Pädagogische und konzeptionelle Inhalte
Kinder u. 3 Jahren
Kinder ab 3 Jahren
Zusammenarbeit
Vorstellung unserer
pädagogischen Arbeit
Was der Gesetzgeber sagt
Sonstiges
10.03.2010
Familienzentrum St. Nikolaus - Meerbusch-Osterath
Wer hier drin ist, kommt gross raus

Vorstellung unserer pädagogischen Arbeit

Was der Gesetzgeber sagt
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Der Kindergarten hat einen eigenen Bildungsauftrag, der durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und das Statut Bistum Aachen vorgegeben ist.
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Katholische Tageseinrichtungen für Kinder erfüllen Erziehungs- und Bildungsaufgaben auf der Grundlage des katholischen Glaubens.
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Die Träger arbeiten ständig und aufgeschlossen mit den Erziehungsberechtigten und dem pädagogischen Personal zusammen, um die Erziehung in der Familie kindgerecht und familienbezogen zu ergänzen. Dabei soll auch die gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder berücksichtigt werden. Sie verwirklichen im Rat der Tageseinrichtung die gemeinsame Verantwortung  unbeschadet der sonstwie gegebenen Rechte und Pflichten des Trägers.
Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung  sowie die Beratung und Information der Erziehungsberechtigten sind Bestandteile des gesetzlich festgelegten Auftrags der Kindergärten.

Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit, Sprachförderung
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Tageseinrichtungen führen die Bildungs- und Erziehungsarbeit nach einem eigenen träger- oder einrichtungsspezifischen Bildungs-, Förderungs- und Erziehungskonzept durch.
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Die Bildungs- und Erziehungsarbeit zielt darauf ab, das Kind in seiner Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, es zu Verantwortungs-bereitschaft, Gemeinsinn und Toleranz zu befähigen, seine interkulturelle Kompetenz zu stärken, die Herausbildung kultureller Fähigkeiten zu ermöglichen und die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen zu unterstützen.
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Die Kinder wirken bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung ihrem Alter und ihren Bedürfnissen entsprechend mit.
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Die Entwicklung des Kindes soll kontinuierlich beobachtet und dokumentiert werden. Die Bildungsdokumentation setzt die schriftliche Zustimmung der Eltern voraus.
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Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages gehört die kontinuierliche Förderung der Sprachentwicklung des Kindes. Das Bildungs- und Erziehungskonzept nach Absatz 1 muss Ausführungen zur Sprachförderung enthalten, die Bildungsdokumentation muss die Sprachförderung und die sprachliche Entwicklung des Kindes aufzeigen. Verfügt ein Kind nicht in altersgemäß üblichem Umfang über deutsche Sprachkenntnisse, hat die Tages-einrichtung dafür Sorge zu tragen, dass es eine zusätzlicheSprachförderung erhält. Soweit ein Kind an zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen in der Tageseinrichtung teilnimmt, hat die Tageseinrichtung die Teilnahme zu bescheinigen.

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